Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2023
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.11.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.11.2019
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2019
Eröffnungen
23.01.2019
Sicherungsmaßnahmen
05.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
20.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
04.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
21.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
08.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
12.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
08.04.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006